Achtung: KI-generierte Texte, Bilder und Videos sind nicht urheberrechtlich geschützt (gemeinfrei).
Info von eRecht24. Der vollständige Beitrag ist hier zu finden: Darf ich KI-generierte Bilder und Texte auf meiner Webseite nutzen?
Eines der neuesten Rechtsurteile dazu:
Artikel zum Urteil
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Bin ich der Urheber meiner KI-generierten Inhalte?
Die wohl spannendste aller Fragen beim Thema KI und Urheberrecht ist die nach dem Urheber. Ist es das Unternehmen hinter der KI? Ist es der Programmierer oder Trainer der KI? Sind es die Urheber der Trainingsdaten? Ist es die KI selbst? Oder sind es Sie als Nutzer der KI?
Um diese Frage zu beantworten, müssen wir einen Schritt zurückgehen und verstehen, wann überhaupt Urheberrechtsschutz besteht. Ein Inhalt ist nach § 2 Abs. 2 UrhG urheberrechtlich geschützt, wenn eine persönliche geistige Schöpfung vorliegt. Das heißt: Der Inhalt muss von einem Menschen gestaltet sein und dessen Gedanken oder Gefühle in individueller Weise darstellen. Die Frage ist nun, ob ein von einer KI erstellter Inhalt diese Kriterien überhaupt erfüllen kann.
Welche Folgen hat es, wenn ich KI-generierte Inhalte auf meiner Webseite nutze?
Es klingt also zu schön, um wahr zu sein: KI-generierte Erzeugnisse haben also keinen Urheberrechtsschutz. Das führt dazu, dass Sie KI-generierte Inhalte auf Ihrer Webseite verwenden dürfen und dabei weder eine Lizenzgebühr zahlen, noch einen Urheber benennen müssen.
Die Kehrseite ist dabei allerdings nicht zu unterschätzen:
- Haftung: Sie haften für jeden KI-generierten Inhalt, den Sie auf Ihrer Webseite benutzen. Wenn Sie beispielsweise Ihre Stellenausschreibungen von einer KI generieren lassen, haften Sie, wenn Ihre Stellenbeschreibung gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstößt.
- Risiko von Urheberrechtsverletzungen: Wenn KI-generierte Bilder und Texte einem bestehenden urheberrechtlich geschützten Werk ähneln, kann eine Urheberrechtsverletzung vorliegen. Wenn Sie sich beispielsweise ein Unternehmenslogo von einer KI erstellen lassen und das ähnelt einem bereits bestehenden Logo, drohen Ihnen Abmahnungen und Schadensersatzforderungen.
- Andere können die Inhalte auch nutzen: Wenn ein anderes Unternehmen den gleichen Prompt eingibt, erhält es womöglich das gleiche Bild oder den gleichen Text. Da kein urheberrechtlicher Schutz an den Inhalten besteht, könnten andere Unternehmen problemlos z. B. das gleiche Produktbild nutzen, wie Sie.
Eines der neuesten Rechtsurteile dazu:
Artikel zum Urteil
Auszug: schrieb:
Bekommt man das Urheberrecht an Bildern, die man per KI generiert hat? Ein tschechisches Gericht hat gerade einen Fall entschieden, bei dem es um ein Bild ging, das mit Dall-E generiert wurde. Die Antwort des Gerichts: Kein Schutz für KI-Bilder – jedenfalls nicht dieses…
Das entscheidende Kriterium für die Entscheidung des Gerichts:
Handelt es sich beim Schöpfer des Werks um eine natürliche Person?