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Ab wann überschreite ich die Grenze? Kj7b-8-c9f0

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    Ab wann überschreite ich die Grenze?

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    Ab wann überschreite ich die Grenze? Empty Ab wann überschreite ich die Grenze?

    Beitrag von Dunkelreiter Sa März 26, 2016 12:21 pm

    Moin moin,

    ich schreibe zur Zeit an etwas größerem. Wahrscheinlich bezeichnet man das Genre in dem ich mich befinde mit meiner Geschichte als Dark Fantasy. Jedoch weiß ich jetzt nicht genau was ich in das Forum posten kann und was lieber nicht. Mein Geschriebenes umfasst in Word um die 50 Seiten und ist durch zogen mit blutigen Kampf und Gewaltszenen. Mein Problem ist jetzt, das ich nicht weiß ab wann es Gewaltverherrlichend ist und ab wann nur ein normaler Kampf. Letztendlich ist Gewalt und das natürlich auch in meinen Augen abscheulich, jedoch kommt es ab und an mal zum Kampf.

    Ich Begriffsstutziger brächte da wirklich eine Erklärung, da ich glaube mich in diesem Bereich auf dünnem Eis zu bewegen.
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    Ab wann überschreite ich die Grenze? Empty Re: Ab wann überschreite ich die Grenze?

    Beitrag von Alastor Sa März 26, 2016 12:32 pm

    Hi,

    wenn eine Story der Gewalt wegen existiert (z.B. eine Splatter Geschichte, die nur aufgrund des Splatters überhaupt existiert/existieren kann) dann nennt man es Gewaltverherrlichend.
    Da hier aber auch viele junge Leute unterwegs sind, sollte man schauen, dass es auch für 12Jährige geeignet ist.
    D.h. man sollte keine Szenen posten, in denen ganz detailiert geschrieben wird, wie jemand gerade gehäutet wird oder wie sich der Kopf denn nun ganz genau vom Hals trennt^^
    Meistens sind die Szenen weniger wild, als der SChreiber zunächst denkt...habe schon so viele Texte gelesen wo es hieß "Ich schreibe für 16/18 Järhige" und der Text wäre auch für einen 10Jährigen geeignet^^
    Falls du dir nach der Erklärung noch immer unsicher bist, musst du entweder andere Szenen posten oder mir vorab eine schicken (die du posten willst) und in der es besonders heiß hergeht Very Happy


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    Beitrag von Gotthelf Sa März 26, 2016 1:28 pm

    Man muss immer bedenken, dass, im Gegensatz zum Film, beim Geschriebenen Wort ein großer Teil beim Leser liegt. Wenn ein Leser viele Splatter angeschaut hat, kann er sich eine Szene auch lebhafter vorstellen, als einer, der nur Komödien guckt.


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    Beitrag von Alastor Sa März 26, 2016 1:44 pm

    Es geht da mehr um das explizit Geschriebene. Für die Fantasie seiner Leser kann ein Schreiber grundsätzlich nichts, aber als Beispiel mal:
    Man kann einen Liebesakt in all seinen Details und in aller Ausführlichkeit erzählen oder man geht nur mal flüchtig mit ein paar Worten vorbei und beschreibt das Notwendige.
    Ersteres wäre hier nicht gestattet, zumal es je nach Szene auch schon an Pornograpie grenzt, zweiteres schon und wie gesagt kann der Schreiber nichts dafür, wenn der eine junge Leser sich schon an drei intimen Sätzen aufgeilt und der andere das halt eben so liest, weils da ist, ohne sich gleich heiße Gedanken zu machen Wink

    Genau so ist es auch mit Gewaltszenen zu sehen.


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    Beitrag von Dunkelreiter Sa März 26, 2016 1:54 pm

    Alles klar. Vielen dank!

    Denn sollten meine Texte nicht Gewaltverherrlichend sein. Aber ich kann vor ab auch nicht selbst einschätzen ob sie für 12 jährige geeignet wären. Hätte ich n 12 jähriges Kind dürfte es die Text auf keinen Fall lesen.
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    Beitrag von Gotthelf Sa März 26, 2016 1:56 pm

    Da fällt mir der Liebesakt von Mephisto ein Very Happy
    Du kannst grenzwertige Gewaltszenen auch in Spoiler packen. Das hat mir Alastor auch mal geraten. Die meisten hier sind intelligent genug, um zu entscheiden, ob sie sich eine Gewaltszene antun wollen oder nicht.


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    Beitrag von Dunkelreiter Sa März 26, 2016 2:14 pm

    Okay dann habe ich direkt die nächste Frage. Was ist ein Spoiler und wie pack ich da was rein? Ich hab leider wirklich gar keine Ahnung.
    Auch wie das mit dem Umfang der geposteten Sachen abläuft verstehe ich noch nicht so ganz.
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    Beitrag von Gotthelf Sa März 26, 2016 2:42 pm

    Über dem Textfeld, in den du Texte reinpacken kannst, hast du mehrere Knöpfe. Wenn du mit der Maus drüberfährst, steht eine kleine Info. 
    Srpechblase ist Zitat, daneben kommt "Code" und dann "Spoiler"
    Dann erscheint in deinem Textfeld in HTML Spoiler und /Spoiler in eckigen Klammern. Alles was du dazwischen reinschreibst sieht dann am Ende so aus:
    Spoiler:

    Wenn du auf "Spoiler" klickst, erscheint dann der versteckte Text.

    Titel is Optional, brauchst du nicht

    Was Maximallänge eines Posts betrifft, gibt es dazu eigentlich keine Begrenzung. Die Frage ist allerdings, wie viel man einem Leser zumuten will. Ein langer Text wirkt immer ein wenig abschreckend, deswegen hab ich mir angewöhnt, Texte mit mehr als 6.000 Wörtern wenn möglich in Part 1 und Part 2 aufzuteilen und das im Titel dann kenntlich zu machen.

    Tipp hierbei: Stelle nicht beide gleichzeitig rein, sondern Part 2 erst wenn du zu Part1 Rückmeldung bekommen hast, da dir Kommentare zu Part1 oft auch zur Überarbeitung von Part2 helfen und dann müssen Leser auch nicht die gleichen Fehler nochmal anmerken.


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    Beitrag von Dunkelreiter Sa März 26, 2016 2:50 pm

    Vielen dank das hat mir wirklich geholfen. Ich werde dir das sehr wahrscheinlich mit den Parts un den Wörtern Nachmachen.
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    Beitrag von Alastor Sa März 26, 2016 6:31 pm

    Wenn mit einem Spoiler eine kritische Szene verdeckt werden soll, dann bitte einen Hinweis in den Spoilertitel Wink Ansonsten klickt da natürlich jeder drauf, weil er ja nicht weiß was drinsteht^^
    Allerdings gilt natürlich grundsätzlich weiterhin, dass der Text an sich auch für jüngere Leser geeignet sein soll...d.h. eine Splatterszene ala Filmeinstufung ab 18 hat auch da nix verloren Wink


    EDIT: Deine momentanen Szenen im Spoiler sind allerdings völlig harmlos Smile Die kannst also auch ent-spoilern Very Happy


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    Beitrag von Gotthelf Sa März 26, 2016 8:56 pm

    Deswegen sagte ich auch grenzwertige Szenen, wo man sich nicht sicher ist, ist das schon Splatter/Porno oder schmusen die nur Wink
    Dass solche Texte hier nichts zu suchen haben, sieht hoffentlich jeder ein, wobei es auch Foren mit einer Ü-18 Ecke ist.
    Kann nur nicht verstehen, wieso man so etwas machen sollte...


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    Beitrag von Dunkelreiter Sa März 26, 2016 10:20 pm

    Gibt vielleicht Menschen die Freude daran empfinden Splatter oder pornographische Szenen zu schreiben. Mir fällt da spontan G.R.R Martin ein ...
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    Beitrag von Necroghoul7 Mi Feb 12, 2020 1:08 pm

    Hallo,

    dieses Thema ist schon etwas älter, aber ich möchte gern noch etwas dazu beitragen, da es auch für andere hilfreich sein könnte.

    Zunächst muss zwischen Jugendschutz und Gewaltverherrlichung unterschieden werden, denn das erstere ist strenger. Wenn man unsicher ist, kann man sicherheitshalber alles als "FSK18" markieren, auch bei Veröffentlichungen. Hinterher kann man mit der Altersfreigabe immer noch runtergehen. Gewaltverherrlichung ist wiederum auch dann problematisch, wenn es sich um Werke für Erwachsene handelt.

    Dabei geht es nicht ausschließlich um die explizite Gewalt selbst, denn sonst wären ja Serien wie The walking dead verboten. Es geht vielmehr um die Intention und Motivation, diese darzustellen, um den Gesamtzusammenhang und darum, was damit suggeriert wird. Daran sieht man bereits, dass das nicht immer eindeutig ist und sich manchmal der Gang vor Gericht lohnt, vor allem, weil die Freiheit der Kunst einen besonderen gesetzlichen Schutz genießt.

    Bei Gewalt muss noch unterschieden werden, um es sich um asexuelle "reine" Gewalt oder um Gewaltpornographie handelt, wobei die Grenzen fließend sein können. Dabei fallen unter Gewaltpornographie auch Darstellungen, die ein Laie nicht dafür halten würde, also informiert euch im Zweifelsfall. Im S/M-Bereich gibt es eine juristische Grauzone, auch im Literarischen. Die Rechtsprechung kann sich im Laufe der Jahrzehnte stark verändern, d.h., es kann durchaus passieren, dass in zehn Jahren etwas beanstandet werden wird, was heute keine Probleme mit sich brächte, und umgekehrt.

    Auch mit "Zensur" können verschiedene Dinge gemeint sein: Einmal die zivile Zensur, wenn beispielsweise in diesem Forum ein Beitrag gelöscht wird, der zwar nicht gegen geltendes Recht, aber gegen Forenbestimmungen verstößt. Bei veröffentlichten Medien muss zwischen Indizierung und Beschlagnahme unterschieden werden, denn erstere bedeutet lediglich strengere Auflagen für das Zugänglichmachen (was den Verkauf natürlich erheblich erschwert), während Beschlagnahme wirklich bedeutet, dass alles (bis auf ein Privatexemplar, es sei denn, es hat einer Straftat gedient oder es handelt sich im Kinderpornographie) komplett eingezogen wird.

    Für mich ist das Thema derzeit aktuell, da ich in meiner Anthologie auch darauf achten muss, dass keine Geschichten enthalten sind, die als gewaltverherrlichend oder gewertet werden könnten. Eine musste ich arg zurechtstutzen und hoffe, dass ich mich mit dem Autor einigen kann. Denn im Zweifelsfall trifft mich als Herausgeber der Ärger, und ich hätte auch keine Lust dazu, dass mein Rechner monatelang in einer Asservatenkammer herumsteht.
    Außerdem muss man, wenn man mit einer Plattform wie BoD oder epubli zusammenarbeiten will, auch deren Vertragsbedingungen akzeptieren - und auch diese lassen ähnlich breiten Interpretationsspielraum.

    Wichtig finde ich, sich schon im Voraus eine gute Argumentationsstrategie zurechtzulegen. Manchmal lohnt es sich auch, ein Werk vorab einem Rechtsanwalt vorzulegen und die strafrechtliche Unbedenklichkeit schriftlich geben zu lassen - das würde ich nicht nur bei Gewaltdarstellungen, sondern politisch eventuell nicht korrekten Werken empfehlen. Damit schützt man sich zwar nicht automatisch gegen Zensur, aber vor Strafverfolgung, denn man kann im Falle einer Anzeige glaubhaft einen Verbotsirrtum belegen.

    Falls jemand über dieses Thema stolpert und Fragen hat, kann er mir auch gern eine PN schreiben. Ich will nicht behaupten, dass ich Experte wäre, aber ich habe mich in der Vergangenheit ein wenig über verwandte Themen ausgetauscht und belesen.

      Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr März 29, 2024 7:39 am